Rechtliche Einordnung von eFoils in Deutschland

Elektrische Hydrofoil-Boards (eFoils) zählen rechtlich zu Kleinfahrzeugen mit Motorantrieb. Für deren Nutzung in Deutschland und im Ausland sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Ein wichtiger Bestandteil ist der Internationale Bootsschein (IBS), der beim ADAC beantragt werden kann.

  • Kleinfahrzeug: eFoils gelten als Kleinfahrzeuge mit Motor, da sie über einen Elektroantrieb verfügen.
  • Motorleistung: In Deutschland sind Kleinfahrzeuge mit einer Antriebsleistung von unter 11,03 kW (15 PS) auf vielen Binnengewässern führerscheinfrei. Derzeitige eFoils bleiben deutlich unter dieser Grenze (15 PS auf 30 kg Gewicht sind auf dem Wasser kaum noch kontrollierbar)
  • Kennzeichnungspflicht: Auf Bundeswasserstraßen besteht eine Kennzeichnungspflicht für Kleinfahrzeuge mit Motor. Hierfür eignet sich die IBS-Eintragung als offizielles Dokument.
  • Binnengewässer und Seen: Die Nutzung von eFoils auf privaten oder kommunalen Gewässern ist zusätzlich von den jeweiligen örtlichen Regelungen abhängig. Viele Seen unterliegen Sondergenehmigungen oder Verbotsregelungen

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